Allgemeine Informationen
Verhütungsmittel und deren Applikation werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr bezahlt. Von der Rezeptgebühr sind Sie bis zum vollendeten 18.Lebensjahr befreit. Nach dem 20.Lebensjahr erfolgt die Verordnung und ggf. Einlage oder Anpassung als privatärztliche Leistung, d.h. eine Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich. Die Untersuchung zur Verordnung bleibt eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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